Keine Zusatzkosten bei Online-Zahlungen mit Visa und Mastercard
Zusatzgebühren fallen weg
Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Erhebung von zusätzlichen Gebühren für gängige Kreditkartenzahlungen wie Visa oder Mastercard, aber auch für Überweisungen und Lastschriften verbietet. Das Gesetz setzt geltendes EU-Recht um und gilt sowohl im Onlinehandel als auch für Zahlungen an der Ladenkasse und tritt am 13. Januar 2018 in Kraft.
PayPal & Co. noch nicht betroffen
Andere Online-Zahlungsdienstleister wie PayPal, Paydirekt oder auch American Express und Diners Club sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Allerdings könnten sie ihre Preis- und Vertragsstrukturen anpassen und auch von der neuen Regelung Gebrauch machen.
Wie können Onlinehändler künftig reagieren?
Onlinehändler haben sich lange Zeit gegen das neue Gesetz gewehrt: Bis zuletzt hatten sie gefordert, die ihnen entstehenden Kosten auch weiterhin den Kunden in Rechnung stellen zu dürfen.
Um sich nicht auf den Zusatzkosten sitzen zu bleiben, wird es künftig verschiedene Möglichkeiten für Händler geben: Zum einen ist es möglich, die Zusatzkosten für entsprechende Zahlungsmittel im Voraus zu kalkulieren, damit diese bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden und in den Endpreis mit einfließen. Eine andere Möglichkeit ist es, die Versandkostenpauschale zu erhöhen, um auf diese Weise die entfallenen Zusatzgebühren auszugleichen.
Mehr Sicherheit bei Transaktionen
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Sicherheit bei Transaktionen im E-Commerce verbessert und gewährleistet wird. Verbraucher haften bei nicht autorisierten Zahlungen im Internet nur noch mit 50 Euro – statt bisher mit 150 Euro. Allerdings nur, wenn der Verbraucher nicht grob fahrlässig oder absichtlich gehandelt hat.
Gesetzlich verankert wurde auch das achtwöchige Recht, Lastschriften ohne die Angabe von Gründen zurückzuholen. Bisher war dies nur vertraglich zwischen Bank und Kunden vereinbart.
Fazit
Onlinehändler aufgepasst: Wer nach dem Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin für die genannten Zahlungsarten zusätzliche Gebühren am Ende des Bezahlvorgangs verlangt, muss mit Abmahnungen rechnen. Darüber hinaus kann der Kunde diese zusätzlichen Gebühren zurückverlangen, wenn er sie bei der Bestellung bezahlt hat und sie nicht bereits von Anfang an in den Endpreis der Ware einkalkuliert wurden. Daher sollten Händler die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nutzen und ihre Preiskalkulation anpassen und ihre Zahlungsmodelle rechtzeitig umstellen.