Egal, ob die Arbeit mit Agentursoftware oder der Newsletter-Versand – die 200 technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und Verarbeitungstätigkeiten decken alle Anforderungen deines Alltags ab.
Gesetzesänderung? Not your business. Denn wir halten deine Verträge jederzeit rechtssicher. Neue Adresse eines Subunternehmers? Passen wir auch an. Immer alles aktuell – garantiert durch Anwälte und Spezialisten.
Easy Vertragserstellung. Du wählst Tätigkeiten und TOM aus, die Generierung deines Vetrags erledigt der AV-Manager. Welcher Kunde hat welchen Vertrag? Wo fehlt noch die Unterschrift? Siehst du alles auf einen Blick.
bis zu 10 AV-Verträge
9 €
pro Monat zzgl. USt.*
bis zu 10 AV-Verträge
1 Monat Vertragslaufzeit
Kündigungsfrist: 30 Tage zum Vertragslaufzeitende
unbegrenzte AV-Verträge
24 €
pro Monat zzgl. USt.*
unbegrenzte AV-Verträge
1 Monat Vertragslaufzeit
Kündigungsfrist: 30 Tage zum Vertragslaufzeitende
Wir helfen dir dabei, den richtigen Tarif für dein Business zu finden.
"Die fast 200 Vorlagen für Agenturen finde ich klasse. Echter Fokus auf Agenturen. Zwar könnte man auch eigene Tätigkeitsvorlagen und TOM anlegen, aber das ist so nicht mehr nötig und spart enorm viel Zeit."
Andreas Einmahl, CEO einer Full-Service-Internetagentur in Köln
Gemäß Art. 28 der EU-DSGVO sind Werbeagenturen, Webhoster, Berater, IT-Dienstleister, Softwareanbieter oder andere Auftragsverarbeiter verpflichtet, mit ihren Kunden einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abzuschließen (AV-Vertrag). Aus Art. 30 ergibt sich zudem die Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses des Verarbeitungstätigkeiten. Dieser Verpflichtung kommst du mit dem AV-Manager ebenfalls nach.
Der AV-Manager erfüllt alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Die Rechtsaktualisierung schützt dich vor Vertragslücken nach Änderungen der Richtlinien. Der AV-Manager sowie die dazugehörigen Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt entwickelt und ausgearbeitet. Wichtig: Wir übernehmen keine Haftung und bieten keine Rechtsberatung für Agenturen an. Dies muss weiterhin über den eigenen Datenschutzbeauftragten oder einem Rechtsanwalt geschehen.
Gemeinsam mit einem Rechtsanwalt stellen wir sicher, dass alle Rechtstexte und Vorlagen zu jeder Zeit aktuell sind. Ändert sich beispielsweise eine Löschfrist einer Verarbeitungstätigkeit, macht dich der AV-Manager auf diese Änderung aufmerksam und du kannst sie mit einem Klick übernehmen. Alle neu anzulegenden AV-Verträge enthalten dann automatisch die aktuellste Version. Auf Wunsch könntest du auch alle bereits abgeschlossenen AV-Verträge neu an deine Endkunden versenden.
Zunächst hinterlegst du das Verarbeitungsverzeichnis sowie die relevanten TOM. Anschließend erstellst du deine AV-Verträge in 3 Schritten:
Weitere Fragen und Antworten findest du in unserem FAQ zum Thema AV-Manager.
Wir nehmen uns Zeit für dich und erklären dir auch komplexe technische Sachverhalte mit der stoischen Gelassenheit echter Experten.
Telefon:
05772 293-150