Die DSGVO wird vom Gesetzgeber immer wieder angepasst. In diesem Webinar am 30. April erfährst du die neuesten Entwicklungen und was sie für deine Agentur bedeuten - mit Fokus auf deine Dokumentationspflichten. Praxisnah, verständlich, ohne Juristendeutsch!
Ein AV-Vertrag ist keine bloße Formalität – er schützt Agenturen und Kunden, sorgt für DSGVO-konforme Abläufe und schafft Vertrauen durch klare Datenschutzregelungen.
Sarah Hermsmeier
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Unternehmen (Auftraggeber) und einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter), die regelt, wie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Laut DSGVO (Art. 28) ist ein AV-Vertrag verpflichtend, wenn ein externer Dienstleister Zugang zu personenbezogenen Daten erhält – beispielsweise bei Hosting, Webentwicklung oder Marketing-Dienstleistungen.
Der Vertrag legt unter anderem fest:
Ohne AV-Vertrag drohen Bußgelder und rechtliche Risiken. Deshalb sollten Agenturen sicherstellen, dass sie für ihre Kunden einen solchen Vertrag abschließen.
Ja, in den meisten Fällen muss eine Agentur ein Verarbeitungsverzeichnis führen. Laut Artikel 30 der DSGVO sind Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, dazu verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen.
Das Verarbeitungsverzeichnis dient dazu, die Datenverarbeitung transparent zu dokumentieren und im Falle einer Datenschutzprüfung nachweisen zu können, dass die DSGVO eingehalten wird.
Du brauchst ein Verarbeitungsverzeichnis, wenn:
Das Verzeichnis sollte folgende Informationen enthalten:
Fehlt ein Verarbeitungsverzeichnis, kann das bei Datenschutzverstößen zu hohen Bußgeldern führen. Deshalb ist es sinnvoll, auch als kleine Agentur ein solches Verzeichnis zu führen!
Das Webinar dauert 60 Minuten und vermittelt dir alle wichtigen Grundlagen zu AV-Verträgen und Datenschutz für Agenturen. Im Anschluss folgt ein Q&A-Teil, in dem du deine individuellen Fragen direkt unseren Experten stellen kannst. Plane also insgesamt etwa 75–90 Minuten ein, wenn du den Q&A-Part nutzen möchtest.
Eine Aufzeichnung des Webinars ist nur möglich, wenn alle Teilnehmer der Verbreitung zustimmen. Falls keine vollständige Zustimmung vorliegt, wird das Webinar nicht aufgezeichnet.
Aber keine Sorge! Alle wichtigen Materialien und Inhalte stellen wir dir im Anschluss zur Verfügung, damit du die wichtigsten Punkte jederzeit nachlesen kannst.
Die Umsetzung der im Webinar besprochenen Datenschutzmaßnahmen war noch nie so einfach. Unser AV-Manager bietet dir über 200 speziell für Agenturen entwickelte Vorlagen für Verarbeitungstätigkeiten und technische sowie organisatorische Maßnahmen (TOM). Damit erstellst du im Handumdrehen rechtskonforme Auftragsverarbeitungsverträge und Verarbeitungsverzeichnisse. Bleibe stets auf dem aktuellen Stand: Unsere Experten halten alle Vorlagen kontinuierlich rechtssicher und up-to-date. So kannst du dich voll und ganz auf dein Kerngeschäft konzentrieren, während der AV-Manager den Rest übernimmt.