DSGVO Update - Aktuelle Änderungen & Pflichten für Agenturen

Die DSGVO wird vom Gesetzgeber immer wieder angepasst. In diesem Webinar am 30. April erfährst du die neuesten Entwicklungen und was sie für deine Agentur bedeuten - mit Fokus auf deine Dokumentationspflichten. Praxisnah, verständlich, ohne Juristendeutsch!

Warum du dabei sein solltest

Gesetzliche Anforderungen ändern sich – spar dir das Bußgeld.

Sicherheit in Rechtsfragen: Welche Dokumente brauche ich wirklich?

Datenschutz-Prozesse richtig dokumentieren = Sicherheit & weniger Stress.

Das erwartet dich im Webinar

DSGVO-Update 2025 – Wichtige Änderungen & aktuelle Anforderungen.

Dokumentationspflichten laut DSGVO – Was muss, was darf, was sollte?

AV-Verträge & Verarbeitungsverzeichnis – Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Live Q&A mit Rechtsanwalt und Datenschutz-Experte Brian Scheuch.

Termin-Buchung über Calendly

Mit der Anzeige dieses Kalenders werden Daten an Calendly übertragen.

Hinweise dazu erhältst du in der Datenschutzerklärung.

Das bekommst du

Rechtssicherheit statt Rätselraten – Keine Panik vor Datenschutz-Kontrollen.

Keine Abmahnungen riskieren – Vermeide teure Fehler & Stolperfallen.

Praxisnahe Lösungen – Spare Zeit & Nerven mit klaren Anleitungen.

Experten live fragen – Hol dir individuelle Antworten!

Sicher. DSGVO-konform. Unverzichtbar.

Ein AV-Vertrag ist keine bloße Formalität – er schützt Agenturen und Kunden, sorgt für DSGVO-konforme Abläufe und schafft Vertrauen durch klare Datenschutzregelungen.

Sarah Hermsmeier

Alles, was du wissen musst

Was ist ein AV-Vertrag & brauche ich ihn wirklich?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Unternehmen (Auftraggeber) und einem Dienstleister (Auftragsverarbeiter), die regelt, wie personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden. Laut DSGVO (Art. 28) ist ein AV-Vertrag verpflichtend, wenn ein externer Dienstleister Zugang zu personenbezogenen Daten erhält – beispielsweise bei Hosting, Webentwicklung oder Marketing-Dienstleistungen.

Der Vertrag legt unter anderem fest:

  • Welche Daten verarbeitet werden
  • Zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt
  • Welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen
  • Rechte und Pflichten beider Parteien

Ohne AV-Vertrag drohen Bußgelder und rechtliche Risiken. Deshalb sollten Agenturen sicherstellen, dass sie für ihre Kunden einen solchen Vertrag abschließen. 

Muss meine Agentur ein Verarbeitungsverzeichnis führen?

Ja, in den meisten Fällen muss eine Agentur ein Verarbeitungsverzeichnis führen. Laut Artikel 30 der DSGVO sind Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, dazu verpflichtet, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen.

Das Verarbeitungsverzeichnis dient dazu, die Datenverarbeitung transparent zu dokumentieren und im Falle einer Datenschutzprüfung nachweisen zu können, dass die DSGVO eingehalten wird.

Du brauchst ein Verarbeitungsverzeichnis, wenn:

  • Du regelmäßig personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Website-Besuchern verarbeitest
  • Du als Auftragsverarbeiter für Kunden tätig bist (z. B. Hosting, Webentwicklung, Marketing)
  • Deine Agentur mehr als 250 Mitarbeiter hat (für kleinere Unternehmen gibt es Ausnahmen, aber in der Praxis wird ein Verzeichnis oft trotzdem empfohlen)

Das Verzeichnis sollte folgende Informationen enthalten:

  • Welche Daten verarbeitet werden
  • Zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt
  • Wer Zugriff auf die Daten hat
  • Welche Sicherheitsmaßnahmen bestehen

Fehlt ein Verarbeitungsverzeichnis, kann das bei Datenschutzverstößen zu hohen Bußgeldern führen. Deshalb ist es sinnvoll, auch als kleine Agentur ein solches Verzeichnis zu führen! 

Wie lange dauert das Webinar?

Das Webinar dauert 60 Minuten und vermittelt dir alle wichtigen Grundlagen zu AV-Verträgen und Datenschutz für Agenturen. Im Anschluss folgt ein Q&A-Teil, in dem du deine individuellen Fragen direkt unseren Experten stellen kannst. Plane also insgesamt etwa 75–90 Minuten ein, wenn du den Q&A-Part nutzen möchtest. 

Gibt es eine Aufzeichnung?

Eine Aufzeichnung des Webinars ist nur möglich, wenn alle Teilnehmer der Verbreitung zustimmen. Falls keine vollständige Zustimmung vorliegt, wird das Webinar nicht aufgezeichnet.

Aber keine Sorge! Alle wichtigen Materialien und Inhalte stellen wir dir im Anschluss zur Verfügung, damit du die wichtigsten Punkte jederzeit nachlesen kannst.

Mit dem AV-Manager: Datenschutz leicht gemacht für deine Agentur!

Die Umsetzung der im Webinar besprochenen Datenschutzmaßnahmen war noch nie so einfach. Unser AV-Manager bietet dir über 200 speziell für Agenturen entwickelte Vorlagen für Verarbeitungstätigkeiten und technische sowie organisatorische Maßnahmen (TOM). Damit erstellst du im Handumdrehen rechtskonforme Auftragsverarbeitungsverträge und Verarbeitungsverzeichnisse. Bleibe stets auf dem aktuellen Stand: Unsere Experten halten alle Vorlagen kontinuierlich rechtssicher und up-to-date. So kannst du dich voll und ganz auf dein Kerngeschäft konzentrieren, während der AV-Manager den Rest übernimmt.